Bicker, Anton Sebastian Friedrich

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Bicker, Anton Sebastian Friedrich

Friedrich Bicker wurde am 24. Oktober 1902 in Alverdissen/Lippe geboren. Er war verheiratet und hatte einen Sohn.

Seit Mitte 1921 war er beim Postamt in Mengede tätig. Im Oktober 1923 wechselte er als Telegraphenarbeiter zum Telegraphenbauamt, wo er bis auf eine kurze Unterbrechung bis zu seiner Entlassung 1936 tätig war.

Bicker hatte sich der Gemeinschaft der Bibelforscher/Zeugen Jehovas angeschlossen. Auch durch das Verbot der Nazis ließ er sich nicht davon abbringen, für seinen Glauben tätig zu sein. Am 25. April 1936 wurde er wegen illegaler Betätigung als Bibelforscher festgenommen und der Steinwache zugeführt. Bei den Verhören durch die Gestapo wurde er mehrfach gefoltert. Vom 5. Mai bis zum 11. Dezember 1936 saß er im Dortmunder Gerichtsgefängnis ein und wurde dann zu einer Strafe von achtzehn Monaten Gefängnis verurteilt. Über das Gefängnis Bochum kam er in das Justizstraflager Oberems. Am 25. Oktober 1937 wurde er aus der Haft entlassen.

Da er nach seiner Inhaftierung von der Post entlassen worden war, musste er sich eine neue Arbeit suchen. Bis zu seiner Einberufung war er als Bauarbeiter bei einer Tiefbaufirma tätig.

Am 12. Juli 1940 wurde Bicker vom Wehrbezirkskommando Dortmund I gemustert; Ende Februar 1942 erfolgte eine Nachmusterung. Seine Einberufung erfolgte dann am 26. März 1942 zum Landes-Schützen-Bataillon 472 nach Münster. Er verweigerte nicht, wie viele seine Glaubensgenossen, sofort den Wehrdienst. In der Folgezeit gehörte er einigen Landes-Schützen-Einheiten an. Im November 1942 kam er zum Grenzwacht-Regiment Clüwer, aus dem dann das Sicherungs-Regiment 16 hervorging. Der Stab und die Einheiten waren in Belgien – in Brüssel, Antwerpen und Lüttich stationiert. Sein Soldbuch verzeichnet an Einsätzen vom November 1942 bis Mai 1943 Küstenschutz an der belgischen Küste und danach Einsatz unter dem Militär-Befehlshaber in Belgien und Nordfrankreich. Am 1. Mai 1943 wurde er zum Oberschützen befördert, ab dem 1. November des Jahres durfte er den Gefreitenwinkel tragen.

Was zu seiner Kriegsdienstverweigerung führte, ist nicht gesichert überliefert. Nach Berichten soll er, als er zu einem Exekutionskommando eingeteilt wurde, seinem Kompanieführer eine vorgefertigte schriftliche Erklärung überreicht haben, mit der er weiteren Militärdienst verweigerte.

Am 28. April 1944 wurde er in Torgau vom 2. Senat des Reichskriegsgerichts wegen „Zersetzung der Wehrkraft (Wehrdienstverweigerung)“ zum Tode sowie dem Verlust der Wehrwürde und der bürgerlichen Ehrenrechte auf Lebenszeit verurteilt. Gleichzeitig wurde er degradiert.

Nach der Bestätigung des Urteils durch den Präsidenten des Reichskriegsgerichts Admiral Bastian am 4. Mai 1944 wurde das Urteil am 19. Mai 1944 vollstreckt.

Lange Zeit waren Todesart, Todesort und Begräbnisplatz unbekannt. Auch die Angehörigen wurden nicht entsprechend benachrichtigt. Die Ersatzeinheit, die seine Papiere abschloss setzte sogar nur schematisch den üblichen Entlassungstempel in das Wehrstammbuch. Demnach wurde er „nach ärztlicher Untersuchung und Belehrung“ an seinem Todestag nach Dortmund-Mitte entlassen.

Inzwischen wurde bekannt, dass Friedrich Bicker am 19. Mai 1944 in der Strafanstalt „Roter Ochse“ in Halle enthauptet wurde.

„Entlassungsvermerk“
Todesurteil