Dieckerhoff, Egon

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Dieckerhoff, Egon

Egon Dieckerhoff wurde am 19. August 1922 in Dortmund geboren. Er besuchte die Volksschule, wurde dann Jungbergmann und war vor seiner Einberufung als Arbeiter tätig. Er war soweit erkennbar Halbwaise, zeitweilig in einem Erziehungsheim untergebracht und ledig.

Dieckerhoff leistete vom 5. Mai 1941 bis 30. August 1941 seine Arbeitsdienstpflicht ab. Er wurde am 16. Februar 1943 in Dortmund gemustert und Anfang März 1943 zum Grenadier-Ersatz-Bataillon 492 einberufen, aber schon nach wenigen Tagen an das Grenadier-Ersatz-Regiment Großdeutschland überwiesen. Dort verblieb er bei einer Pionier-Ausbildungskompanie bis zum 23. Juli 1943. Weil er wohl nicht den Vorstellungen dieser Eliteeinheit entsprach, kam er danach zu diversen Kompanien des Panzer-Pionier-Ausbildungsbataillons 208 in Rathenow.

Schon innerhalb der ersten drei Monate kam er in Konflikt mit der Wehrmachtjustiz. Am 7. Mai erhielt er 21 Tage geschärften Arrest wegen unerlaubter Entfernung, Unterschlagung von Ärmelstreifen, die er seinen Kameraden verkaufte und, nachdem die Unterschlagung bekannt geworden war, wieder aus deren Spinden entnahm. Am 28. Mai wurde er von dem Gericht der Division 233 zu sechs Monaten Gefängnis, erneut wegen „unerlaubter Entfernung“, verurteilt. Die Vollstreckung wurde nach sechs Wochen zur Feindbewährung ausgesetzt. Am 6. August erhielt er, weil er seinen Kompanieführer hartnäckig belogen hatte sieben Tage geschärften Arrest. Am 30. August bekam er vom Gericht der Division 463 in Potsdam eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten zudiktiert. Wieder war eine „unerlaubte Entfernung“ der Grund. Am Tage des Urteils wurde er mit Fremdpartikeln in Magen und Darm ins Lazarett eingeliefert und erst nach fünf Wochen entlassen.

Das selbe Gericht verurteilte Egon Dieckerhoff am 29. Februar 1944 wegen Fahnenflucht zum Tode und Verlust der Wehrwürdigkeit. Das Urteil wurde am 17. April 1944 im Zuchthaus Brandenburg durch Enthaupten vollstreckt.