Ebert, Josef

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Ebert, Josef

Josef Ebert wurde als Sohn eines Reichsbahnassistenten und seiner Ehefrau am 25. August 1917 in Dortmund geboren. Er hatte einen jüngeren Bruder, erlernte das Fleischerhandwerk und war ledig. Bis zu seiner Einberufung lebte er zumeist im Elternhaus. Die Familiendaten im Hausstandsbuch sind leider nicht immer eindeutig zuzuordnen.

Ebert war viermal vorbestraft, einmal wegen unbefugten Gebrauchs eines Motorrades und Fahren ohne Führerschein, dreimal wegen Unterschlagung. Die Unterschlagungen wurden einmal mit einer Geld- und zweimal mit mehrmonatigen Haftstrafen geahndet.

Mitte Januar 1939 wurde er zum Infanterie-Regiment 22. nach Gumbinnen eingezogen. Am 21. November 1939 wurde er vor das Gericht der 151 Division Zweigstelle Insterburg gestellt und wegen Fahnenflucht, dreifachen Betrugs und Unterschlagung zu fünf Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Da zwei Monate Untersuchungshaft angerechnet wurden, lag dieser Fall von Fahnenflucht noch vor Kriegsbeginn, was das für diese Zeit noch moderate Urteil erklärt. Erst durch den Kriegszustand wurde Fahnenflucht zum todeswürdigen Verbrechen.

Im November 1940 erhielt er eine Disziplinarstrafe von drei Tagen verschärften Arrest, weil Zigaretten in seinem Besitz vorgefunden wurden.

Da kein Urteil ermittelt werden konnte, können die Geschehnisse nicht rekonstruiert werden. Am 11. Februar 1942 verurteilte in lt. Strafliste das Feldkriegsgericht der Division 174 Zweigstelle Leipzig wegen Fahnenflucht und Diebstahl zum Tode, dem Verlust der Wehrwürde und der bürgerlichen Ehrenrechte sowie für das Begleitdelikt zu einem Jahr Gefängnis. Das Todesurteil wurde am 6. März 1942 um 7.50 Uhr in Torgau vollstreckt.