Fi****, Johann

Aus ErPort

Wechseln zu: Navigation, Suche

Fi****, Johann

Foto: Günther Wertz

Johann Fi**** wurde am 5. Oktober 1909 in Kellen bei Kleve geboren. Die Daten seines Lebens erschließen sich zum Teil aus einem wehrmachtfachärztlichen Gutachten, das im Endeffekt vernichtend war. Es war ein Lebenslauf, der gekennzeichnet war durch ein Sozialverhalten, das die damalige Gesellschaft nur negativ beurteilte, Arzneimittelsucht, Hypochondrie und Geltungssucht. Schon in Kindheitstagen soll er sich als notorischer Lügner erwiesen haben. Er besuchte zwei Jahre das Gymnasium, musste aber wegen unzureichender Leistungen abgehen. Aus einer Schlosserlehre wurde er entlassen, weil er sich weigerte, die Berufschule zu besuchen. Seit dem 16 Lebensjahr entwickelte sich eine Luminal-Tablettensucht. Bevor er zum Militär kam, war er zweimal zur Beobachtung und einmal wegen Gemeingefährlichkeit in der psychiatrischen Anstalt Bedburg-Hau untergebracht. Es bestand der Verdacht auf Epilepsie, doch konnte ein entsprechender Anfall nie beobachtet werden.

Fi**** war verheiratet. Im Zivilleben war er zweimal gerichtlich vorbestraft. Im Februar 1934 erhielt er wegen unbefugten Tragens des Hoheitszeichen der Partei und wissentlicher falscher Anschuldigung acht Monate und zwei Wochen Gefängnis, im Oktober 1939 wegen Diebstahls eine Woche Gefängnis.

Am 5. Januar 1940 wurde Johann Fi**** zum Militär eingezogen. Es liegen bisher keine Papiere vor, die seinen Dienst in der Wehrmacht eindeutig nachvollziehen lassen. Er muss aber im Einsatz gewesen sein, da eine Minensplitterverletzung am Hinterkopf dokumentiert ist, die am 19. August 1941 erfolgte. Auf seiner Verlustmeldung wird er – fälschlich, da er durch die Todesstrafe des Ranges verlustig ging – mit dem Rang eines Gefreiten geführt. Zuletzt gehörte er einer Kompanie der Panzer-Ersatz-Abteilung 11 in Bielefeld an.

Dokumentiert sind dagegen seine militärischen Bestrafungen. Es begann im September 1940 als er mit drei Wochen Ausgangsverbot belegt wurde, weil er seinen Stadturlaub um drei Stunden überschritt. Acht Tage geschärften Arrest erhielt er wegen einer schweren Achtungsverletzung gegenüber einem Unteroffizier. Am 20. November 1941 verhängte das Feldgericht der Division 176 wegen Betruges (Heiratsschwindel) gegen ihn acht Monate Gefängnis. Fünf Monate saß er davon ab. Im Mai 1942 erhielt er acht Tage geschärften Arrest, weil er sich nach einer Verwundung am 29. August 1941 im Lazarett als Obergefreiten und Besitzer des Panzerkampfabzeichens ausgab. Von seiner Kompanie wurde er als „willensschwacher, haltloser Mensch ohne jedes Verantwortungsgefühl mit Neigung zu betrügerischen Machenschaften und Haltlosigkeit gegenüber Frauen“ beurteilt.

Am 24. Mai 1943 erstattete seine Kompanie Tatbericht wegen „unerlaubter Entfernung, Diebstahlverdacht, Betruges, Amtsanmaßung und Verleumdung. Dieser Tatbericht ging wohl direkt in die Anklage zur Fahnenflucht über. Fi**** muss bald darauf festgenommen worden sein, da das Gericht ihn begutachten ließ und er deswegen vom 23. Juni bis zum 8. Juli 1943 in der neurologisch-psychiatrischen Abteilung des Reservelazaretts Bielefeld untergebracht war. Da Fi**** bereits Anfang 1942 aufgrund seiner Minensplitterverletzung mit Gehirnerschütterung dort begutachtet worden war, hatte das Gericht diese erneute Begutachtung angeordnet. Der zuständige Arzt kam zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen zur Anwendung des § 51 (Unzurechnungsfähigkeit) nicht gegeben sei.

Am 27. Juli 1943 wurde Fi**** vom Gericht der Division 176 in Bielefeld wegen Fahnenflucht zum Tode verurteilt. Wegen Betruges, fortgesetzten Betruges und unbefugten Tragens von Orden und Ehrenzeichen erhielt er zusätzlich sechs Jahre Zuchthaus. Die Wehrwürde und die bürgerlichen Ehrenrechte wurden aberkannt.

Es gelang dem Rechtsanwalt, weil während der Verhandlung wohl nur Teile der Krankengeschichte bekannt geworden waren, eine erneute Begutachtung durchzusetzen. Diese Gutachten vom 16. November 1943 ist erhalten geblieben. Es kam aber wie das Vorgutachten zu dem Ergebnis, dass Unzurechnungsfähigkeit nicht gegeben war. Als „nicht lazarettbehandlungsbedürftig“ wurde Fi**** dem Gericht wieder zur Verfügung gestellt. Es dauerte aber noch mehrer Monate, bis die Vollstreckung der Todesstrafe angeordnet wurde.

Johann Fi. wurde am 14. April 1944 um 17.57 Uhr im Dortmunder Gerichtsgefängnis enthauptet und am 20. April auf dem Dortmunder Hauptfriedhof bestattet. Heute befindet sich sein Grab auf dem Ehrenfeld der Kriegs- und Bombenopfer des Dortmunder Hauptfriedhofs.