Rosenbaum, Günter
Aus ErPort
Günter Rosenbaum
Stolpersteinstandort: Do-West, Arminiusstr. 5
Die Familie Rosenbaum bestand aus vier Personen:
dem Metzgermeister Abraham Rosenbaum, *8.4.1879 in Dorstfeld
der Ehefrau Emma Rosenbaum, geb. Süßmann, 30.8.1888 in Altenbeken
dem Sohn Ernst Rosenbaum, *26.7.1921 in Dortmund
dem Sohn Günter, * 18.5.1926 in Dorstfeld.
Wann sich die Vorfahren der Rosenbaums in Dorstfeld ansiedelten, wurde im Rahmen der Feststellungen nicht ermittelt. Auf der Geburtsurkunde von Abraham Rosenbaum aus dem Jahre 1879 wurde aber als elterliche Wohnung bereits Dorstfeld Nr. 51 angeführt.
Im Adressbuch 1900 des Landkreises Dortmund ist für die Metzgerei Rosenbaum die Anschrift Huckarder Str. 6 angegeben. Nach der Eingemeindung Dorstfelds nach Dortmund 1914 werden die Einwohnerangaben auch in den Dortmunder Adressbüchern erfasst.
Im Adreßbuch 1915 war der Vater des Abraham, der Metzger Meier Rosenbaum, nun in der Arminiusstr. 5 gemeldet. Das Haus befand sich damals bereits im Besitz der Familie.
Im Adressbuch 1919/1920 ist dann Abraham Rosenbaum dort als Bewohner und Eigentümer verzeichnet. Zu dieser Zeit schritt dieser auch in einem für die damalige Zeit recht fortgeschrittenen Alter zur Familiengründung
Das Ehepaar hat am 28.8.1920 in Altenbeken geheiratet. Der erste Sohn Ernst kam 1921 in den Städtischen Kliniken in Dortmund zur Welt. Der zweite Sohn wurde 1926 im Dorstfelder Krankenhaus geboren.
Abraham Rosenbaum wird bis 1941 in den Adressbüchernals als Eigentümer des Hauses Arminiusstr. 5 bezeichnet. Er hat dort zusammen mit seiner Frau und dem Sohn Günter bis zur Deportation gewohnt.
Bei den Söhnen sind diverse Weg- und Zuzüge im Hausstandsbuch verzeichnet, die aber teilweise schlecht lesbar und nicht eindeutig zuzuordnen sind.
Aus den verschiedenen Quellen lässt sich aber ermitteln, dass der Sohn Günter das Schicksal seiner Eltern teilte.
Für die Eltern ist als Abmeldeeintrag „30.4.42 nach dem Osten abgewandert“ eingetragen.
Ein dritter Eintrag mit diesem Wortlaut bezieht sich wohl auf Günter Rosenbaum.
Dieser Eintrag bedeutet erfahrungsgemäß, dass die entsprechenden Personen am 27.4.1942 in den Bereich Zamocs bei Lublin deportiert wurden. Diese Sichtweise wird durch die Wiedergutmachungsakten von Abraham und Emma unterstrichen.
Eine eigene Wiedergutmachungsakte Günter Rosenbaum konnte nicht ermittelt werden. Die Deportierten dieses Transportes wurden einige Zeit nach der Ankunft entweder bei Erschießungsaktionen umgebracht oder in den Vernichtungslagern Sobibor, Belzec oder Majdanek ermordet.
Die Namen der Deportierten können bisher nur durch die Abmeldevermerke in den Hausstandsbüchern erschlossen werden. Überlebende dieses Transportes sind nicht bekannt geworden, so dass davon ausgegangen werden muss, dass alle umgekommen sind.
Abraham, Emma' und Günter Rosenbaum wurden vom Amtsgericht amtlich für tot erklärt.
Die mehrfachen Ab- und Anmeldeeintragungen beziehen sich wohl auf Ernst Rosenbaum.
Demnach hielt er sich 1938 einige Zeit in Brüssel auf. Abmeldungen nach Hamburg 1940 und im Oktober 1941 nach Berlin stehen aber im Widerspruch zu seiner Wiedergutmachungsakte.
Demnach ist er wohl von Belgien nach Frankreich geflüchtet und dort von 1940 bis 1942 in den Lagern St. Cyprien und Gurs interniert worden.
Ernst Rosenbaum überlebte verschiedene Konzentrationslager, darunter Auschwitz und Dachau. Er wurde wohl in einem Außenlager Dachaus in Mühldorf befreit. Er kehrte nach Dortmund zurück.
Anfangs war er durch die Haft geschwächt nicht arbeitsfähig, dann erhielt er Stellen bei Einrichtungen der britischen Armee.
1957 trat er als Angestellter in die Dienste der Stadtverwaltung Dortmund. Am 30.6.1964 heiratete er die Krankenschwester Edith Kowrath. Die Ehe blieb kinderlos. Ernst Rosenbaum verstarb am 6.12.1996 in Düsseldorf
Abraham, Emma und Günter Rosenbaum jedoch sind als Opfer der Shoah anzusehen.