Gandlau, Eugen

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Gandlau, Eugen

Eugen Gandlau wurde am 10. Januar 1915 in Bochum-Weitmar geboren. Er entstammte einer Bergarbeiterfamilie und war verheiratet. Nach einer Ausbildung als Schlosser war bis zu seiner Einberufung als Montageschweißer tätig. Die letzte Meldeanschrift war Dortmund-Schüren, Heinrich-Hertz-Str. 4. Politisch stand er der Sozialdemokratie nahe, wenn auch eine SPD-Mitgliedschaft nicht gesichert ist. Bis 1933 war er aber Mitglied des republikanischen Reichsbanners. Auch während der NS-Zeit hielt er den Kontakt zu politischen Gesinnungsgenossen aufrecht.

Gandlau wurde 1935 als “beschränkt tauglich” gemustert. 1939 wurde er zwar für kriegsverwendungsfähig erklärt, doch wurde später die Beurteilung in “garnisonsverwendungsfähig Feld” herabgestuft. Als untauglich für den aktiven infanteristischen Dienst wurde er lange Zeit nicht eingezogen, sondern war wohl zur Firma Union Brückenbau dienstverpflichtet.

Am 20. Juli 1942 wurde er dann doch zum Pionier-Ersatz-Bataillon 46 nach Regensburg einberufen. Seine Verwendungskarte weist den Stempel “Fachkraft” auf. Schon wenige Tage nach der Einberufung wurde er in Regensburg für eine Woche ins Lazarett verlegt, wo er wegen Krampfadern behandelt wurde. Von Ende Oktober bis Ende Dezember 1942 folgte eine weiterer Lazarettaufenthalt aus dem gleichen Grund. Danach gehörte er bis Februar 1943 zur Genesenden-Kompanie seines Regiments. Erst am 11. Februar wurde er einer Marschkompanie zugeteilt. Seit Ende März 1943 gehörte er dann zur 2. Kompanie der Radfahr-Abteilung/Aufklärungsabteilung 113, die im besetzten Frankreich stationiert war.

Gandlau hatte, soweit bekannt, aus seiner politischen Meinung auch öffentlich keinen Hehl gemacht. Da Verfahrensakten und Urteil bisher nicht ermittelt werden konnten, können über die Geschehnisse, die zu seinem Tod führten, keine genauen Angaben gemacht werden. Wegen der Kürze der Zeit ist aber anzunehmen, dass er bei seiner neuen Einheit politische Äußerungen gegenüber Personen machte, die von diesen als zersetzend angesehen wurden. Da im Wiedergutmachungsverfahren vier Monate Haft angerechnet wurden, können die Geschehnisse im bereits April 1943 anzusetzen sein.

Am 25. Mai 1943 wurde Gandlau vom Gericht des Armee-Oberkommandos 7, wie seiner Wiedergutmachungsakte zu entnehmen ist, wegen “zersetzender Reden” zum Tode verurteilt. Nachdem der Oberbefehlshaber des Heeres als Gerichtsherr einen Gnadenerweis abgelehnt hatte, wurde Eugen Gandlau in Champ d’Avours in der Nähe von Le Mans am 21. August 1943 um 8.15 Uhr erschossen und dort bestattet.

Die Haft und der Tod wurden als politischer Verfolgungsmaßnahme anerkannt.

Mitteilung über die erfolgte Exekution