Gr********, Helmut Heinrich
Aus ErPort
Gr********, Helmut Heinrich
Helmut Heinrich Gr********, wurde am 30. Oktober 1921 in Hörde geboren. Er entstammte einer desolaten Familie. Nach dem Besuch der Volksschule war er als Bauarbeiter tätig. Er war ledig.
Gr******** wurde am 7. Februar 1942 zum Pionier-Ersatz-Bataillon 16 nach Köln-Westhoven eingezogen. Seine Vorgesetzten beurteilten ihn teilweise recht unterschiedlich. Seine Führung wurde anfangs mit kaum „genügend“, später mit „ungenügend“ beurteilt. Weiterhin wurde er als „mäßiger Soldat“ und „verschlossener Charakter“ bezeichnet. Seine Auffassungsgabe wurde als mäßig angesehen. Auch wurde wenig Interesse festgestellt. Anfangs wurde er als „aufrichtig und ehrlich“ und als „guter Kamerad“ bezeichnet. Später warf man ihm Unkameradschaftlichkeit und Laschheit im Dienst vor.
Seine erste Bestrafung wegen „unerlaubter Entfernung“ fand teilweise noch eine wohlwollende Beurteilung der Vorgesetzten. Durch einen Brief hatte er erfahren, dass seine Geschwister aus der Familie entfernt und in Fürsorgeerziehung überstellt werden sollten. Er verließ, wohl um sich von seinen Geschwistern zu verabschieden, daraufhin ohne Erlaubnis die Kaserne, marschierte nach Hause, verblieb dort eine Nacht und meldete sich dann in Dortmund bei einer Einheit, um einen Fahrschein zu bekommen. Sein Auftreten war nach Angaben des wachhabenden Unteroffiziers dabei „ruhig und soldatisch“.
Die Marschleistung, er hatte samstags um 10 Uhr die Kaserne in Köln verlassen und war am Folgetag um 20 Uhr in Dortmund-Aplerbeck bei den Eltern eingetroffen, rief wohl bei den Vorgesetzten Bewunderung hervor. Am Folgetag um 16.00 Uhr hatte er sich dann bereits mit dem Fahrscheinwunsch gemeldet. Da sich seine Angaben auf Rückfrage bestätigten, er sich vorher straflos und gut geführt hatte, wurde er nur disziplinarisch mit vierzehn Tagen geschärften Arrest und vier Wochen Ausgangsbeschränkung bis 19 Uhr bestraft. Als strafmildernd wurden die Selbstgestellung, das offene Geständnis und die nachgewiesenen „misslichen Familienverhältnisse“ angesehen. Von einem Tatbericht nahm die Einheit Abstand. Auch wurden ihm „geringe geistige Fähigkeiten“ attestiert, so dass im die Tragweite seiner Handlung nicht bewusst war. Zur Fronttruppe abgestellt war er vom 6. August 1941 bis zum 10. Februar 1942 fast fortwährend im Einsatz und nahm an den Winterkämpfen vor Moskau teil. Im Februar oder März wurde er dann verwundet. Er erlitt einen Durchschuss des linken Oberarms und der linken Rückseite und kam ins Lazarett.
In der Folge wurde er mehrfach bestraft. Am 11. Mai 1942 wurde er vom Gericht der Division 190 – die Einheit lag damals in Norddeutschland – wegen Diebstahls und unerlaubter Entfernung zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Eine fünftägige Arreststrafe folgte am 27. Oktober des Jahres. Am 11. November 1942 verurteilte ihn die Zweigstelle Leipzig des Gerichts der in Neuaufstellung befindlichen Division 464 zu einem Jahr und drei Monaten Gefängnis. Vollstreckungen der beiden letzten Strafen sind nicht verzeichnet.
Über die folgende Entwicklung ist kaum etwas bekannt. Helmut Gr******** muß wohl erneut zur Fronttruppe abgestellt worden sein. In seinem Soldbuch findet sich nur der Eintrag: „Am 29.3.43 bei einem erneuten Fluchtversuch erschossen.“ Er wurde auch dem Gemeinschaftsfriedhof in Nischneja-Slobodka im Bezirk Orel bestattet.
