Hülsmann, Hans August Robert

Aus ErPort

Wechseln zu: Navigation, Suche

Hülsmann, Hans August Robert

Von Hans Hülsmann konnte bisher nur die Todesurkunde und ein von dem Militärgericht nachträglich angefordertes wehrmachtfachärztliches Gutachten, das Auskunft über seinen Werdegang gibt, ermittelt werden.

Hans Hülsmann wurde am 17. Mai 1922 in Bochum-Hordel geboren. Die Ehe der Eltern wurde geschieden und die Mutter heiratete erneut. Hülsmann hatte vier Halbgeschwister. Er besuchte acht Jahre die Volksschule und wurde mit vierzehn Jahren Landhelfer. Von Januar bis September 1937 arbeitete er als Jungbergmann, kehrte dann aber in die Landwirtschaft zurück. Im Alter von zwanzig Jahren – schon als Soldat - heiratete er am 30. Oktober 1942. In diesem Zusammenhang ist wohl auch seine einzige militärische Disziplinarstrafe zu sehen. Er erhielt fünf Tage geschärften Arrest, weil er die Nacht vom 1. auf den 2. Oktober 1942 ohne Urlaubsschein außerhalb der Kaserne verbrachte. Die Eheschließung wurde in Bockum-Hövel beurkundet. Es handelte sich wohl um eine Ferntrauung, denn zu diesem Zeitpunkt war der Bräutigam an der Ostfront. In Bockum-Hövel war auch sein letzter offizieller Wohnsitz. Sieben Monate nach der Hochzeit war seine Frau Witwe.

Hülsmann hatte sich wohl freiwillig gemeldet und wurde am 16. Juli 1941 zur schweren Artillerie eingezogen. Er sollte wohl beim Afrika-Korps zum Einsatz kommen. Wegen eines Unfalls mit einer Knieverletzung war er von März bis Ende Juli in ärztlicher Behandlung. Ende Oktober kam er dann zu einer Einheit an der Ostfront im Bereich des Ilmensees. Dort erlitt er eine Schussverletzung an der Ferse. Er war später geständig, sich am 30. November 1942 selbst absichtlich diese Schussverletzung zugefügt zu haben. Er gab an, dass er wegen seiner Knieverletzung dreimal punktiert worden sei, doch nicht dienstunfähig geschrieben wurde. Er habe eine Behandlung erzwingen wollen. Die Lazarette schickten ihn aber zurück zum Ersatztruppenteil nach Osnabrück. Dort erhielt er Genesungsurlaub, wurde aber daraus zurückgerufen. Das ihm übergebene Geld und die Bezugsmarken wurden vom ihm zurückgefordert, doch hatte er inzwischen alles verbraucht und konnte der Forderung nicht nachkommen. Daraufhin entfernte er sich unerlaubt von der Truppe, stellte sich aber nach drei Tagen auf Zureden seiner Frau und wurde in Haft genommen.

Am 16. März 1943 wurde Hülsmann vom Gericht der Division 176 in Bielefeld wegen Selbstverstümmelung und Fahnenflucht zum Tode verurteilt. Im Gutachten steht dazu: „Das Gericht bekam den Eindruck, dass es sich bei dem Angeklagten um einen von der Natur aus recht nervenschwachen und äußerst ängstlich veranlagten Menschen handelt, der zweifellos bei stärkerem Feindbeschuss auch beim besten Willen nicht zu den Normalleistungen eines Soldaten fähig ist.“

Das nachträglich in Auftrag gegebene Gutachten zeichnet das Bild von einem bisher fast unauffälligen Lebenswandel. Teile seiner Krankengeschichte nahm man ihm aber nicht ab, obwohl ein Knieschaden entdeckt wurde.

Wie aus einer dreitägigen Abwesenheit und Selbststellung juristisch eine Fahnenflucht wurde, kann wegen des fehlenden Urteils nicht festgestellt werden.

Am 20. Mai 1943 um 20.16 Uhr wurde Hans Hülsmann in Dortmund hingerichtet. Die Angaben zur Vollstreckung sind widersprüchlich. Auf der Todesurkunde wurde als Todesursache „Erschossen“ angegeben, als Todesort jedoch das Dortmunder Gerichtsgefängnis.

Ende April 1943 hatten die Justiz bekannt gegeben, dass in Dortmund eine Richtstätte eingerichtet worden sei und nun zur Verfügung stehe. Eine Hinrichtung im Mai 1943 nach einem verkürzten Sondergerichtsverfahren ist aber, soweit ersichtlich, noch durch Erschießen auf dem Polizeischießstand erfolgt.

Am 20. Mai wurden zwei Todesurteile in Dortmund vollstreckt. Sechs Minuten vor Hülsmann starb der belgische Widerstandskämpfer Eugen Capron, der entweder vom Volksgerichtshof oder einem Sondergericht verurteilt wurde. Der Sohn von Capron behauptete später ebenfalls, sein Vater sei erschossen worden. (Prüfbar ist das nicht mehr, da die Leiche eingeäschert wurde.) Alle anderen belgischen Widerstandskämpfer, die danach in Dortmund exekutiert wurden, wurden enthauptet.

Die Angaben zum Todesort, zum Todeszeitpunkt und die Verbindung mit einer nichtmilitärischen Hinrichtung lassen eher darauf schließen, das es sich um den ersten Hinrichtungstag in der Dortmunder Richtstätte handelte, und dass Hülsmann enthauptet wurde.