Hillmer, Alfred

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Alfred Hilmer

Stolpersteinstandort: Do-Nord, Steinwache, Steinstr. 50

Datei:Stolpersteine steinstr. 50.jpg
Stolpersteine an der Steinstr. 50


Der Dreher Alfred Hillmer, *9.2.1893 in Alt Lässig wohnte mit seiner Familie seit 1923 in der Osterlandwehrstr. 19. Vorher sind Anschriften in der Stahlwerkstr. und der Kurler Str. nachweisbar.

Er war verheiratet mit Maria Elfriede, geb. Siebert, * 13.8.1899 in Dortmund und hatte mit ihr zwei Kinder: Alfred Hermann Adolf*11.12.1920 in Dortmund und Margarete Martha * 16.2.1923 in Dortmund.

Alfred Hillmer gehörte wohl – entsprechend einer polizeilichen Liste - zu den Gründungsmitgliedern der KPD in Dortmund.

Alfred Hillmer wurde am 15.6.1934 wegen Vorbereitung zum Hochverrat inhaftiert. Die folgenden Angaben sind teilweise recht widersprüchlich, da man wohl die Todesumstände vertuschen wollte.


Haftbucheintrag

Lt. Landesarchiv NRW in Münster lautet der Haftbucheintrag:

Gefangenenbuchnummer 2439: Alfred Hillmer, geboren am 9.2.1893 in Alblessig/Waldenburg, Dreher, inhaftiert am 15.6.1934 wegen Vorbereitung zum Hochverrat, entlassen am 16.6.1934. Hat seine Asservaten Ende des Monats wieder abgeholt.

Alfred Hillmer wurde weder am 16.6. entlassen, noch war er in der Lage gegen Ende des Monats seine Asservaten abzuholen. Asservate wurden den Häftlingen normalerweise direkt bei der Entlassung ausgehändigt. Auch konnte Hillmer seine Asservate gegen Monatsende nicht abholen, da er zu diesem Zeitpunkt bereits tot und begraben war. Wahrscheinlich hat seine Witwe damals die bei der Inhaftierung einbehaltenen Gegenstände abgeholt.


Aufzeichnungen von Lore Junge

Die Aufzeichnungen von Lore Junge schildern die Vorgänge wie folgt:

„Am 15.Juni 1934 wird er von der Gestapo verhaftet. Gleich ihm wurden an diesem Tage noch die Kommunisten Karl Skott, Gustav Körner, Stephan Rytlewski, Bruno Riemke u.a. in die „Steinwache“ eingeliefert. ... In den von der Gestapo angefertigten Protokollen heißt es: „Hillmer erklärt bei seiner mündlichen Vernehmung, dass er der illegalen KPD angehört habe, darüber aber keine Angaben machen wolle.“ Am 16.6.1934 heißt es dann: „Hillmer sollte heute Nachmittag erneut vernommen werden, wurde aber gegen 16.30 in seiner Zelle erhängt vorgefunden. Wiederbelebungsversuche hatten Erfolg. Hillmer wurde Städt. Krankenanstalten zugeführt.“

Gestapoeintrag

Ein paar Tage später schreibt die Gestapo: „Hillmer ist am 18.6.1934 an den Folgeerscheinungen des Erhängens in den städt. Krankenanstalten verstorben. Die Leiche wurde dem Hauptfriedhof zugeführt.“ Unterzeichnet sind alle Aktenvermerke von dem Krim.Ass Stohlmann (Gestapo).“


Interpretation

Lore Junge interpretiert die Angaben so:

„Diese Version muß als plumpe Vertuschung dessen angesehen werden, was sich wirklich abspielte. Im Haftbuch heißt es am 16.6., 20.30 Uhr „abgeholt“. Das bedeutet „außerhalb des Hauses“. Da Alfred Hillmer noch nicht einmal zur Person Angaben gemacht hat, ist anzunehmen, dass man ihn zur Vernehmung, sprich „Folter“, außerhalb des Hauses abgeholt hat. Der Sterbende wurde dann am 17.6. in die Städt. Krankenanstalten geschafft, wo er am 18.6.1934 um 12.45, lt. Haftbuch, verstorben ist.“


Fazit

Die eigentlichen Geschehnisse werden sich wohl nicht rekonstruieren lassen. Eindeutig ist aber, dass Alfred Hillmer im Gestapogewahrsam so schwer verletzt wurde, das er in den Städtischen Krankenanstalten an den Folgen verstarb. Der Tod wurde lt. Todesurkunde durch „Die Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Arnsberg“ angezeigt und standesamtlich eingetragen.

Es ist anzunehmen, dass der Tod nicht die Folge eines Suizidversuches, sondern eine direkte Folge brutaler Folter war. Ob diese Folterungen in der „Steinwache“ erfolgten oder in einer Gestapodienststelle – die gerade ihren Umzug aus dem Polizeipräsidium nach Hörde vorbereitete – kann nicht mehr eindeutig geklärt werden. Real war er aber bei Eintritt des Todes Häftling der Gestapo und offiziell Insasse des Polizeigefängnisses.

Der Tod ist eindeutig die Folge einer nationalsozialistischen Gewaltmaßnahme. Er wurde auch von den Wiedergutmachungsbehörden als solcher anerkannt, die „Schaden am Leben“ anerkannten.

Gegen die Verlegung eines „Stolpersteins“ für den „Steinwachenhäftling“ Alfred Hillmer im Hofe der „Steinwache“ bestehen seitens des Stadtarchivs keine Bedenken.