Jülich, Wilhelm

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Jülich, Wilhelm

Foto: Günther Wertz

wurde am 16. Juli 1912 in Köln-Lindenthal geboren. Er war verheiratet, Vater dreier Kinder und bis zu seiner Einberufung als Arbeiter tätig. Im April 1939 wurde er vom Amtsgericht Pruns wegen Einbruchdiebstahls zu einer Gefängnishaft von drei Monaten verurteilt. Seine letzte Heimatanschrift war Köln-Mülheim.

Im November 1939 bis April 1940 wurde er dreimal vom Wehrkreiskommando Köln I gemustert. Zweimal lautete das Urteil „kv“, einmal wurde er als zeitlich untauglich für drei Monate zurückgestellt. Am 3. Mai 1940 wurde er zum Infanterie-Ersatz-Bataillon 412 nach Thorn einberufen. Diese Einheit wurde im August 1940 nach Bonn in ihren Heimatwehrkreis zurückverlegt. Jülich war somit heimatnah stationiert. Im Juli 1941 erfolgte seine Versetzung zur Auffangstelle des Wehrbezirkskommandos Münster, wo er verschiedenen Kompanien des Landesschützen-Ersatz-Bataillons 6 zugeteilt wurde. Nach wenigen Wochen beim Ersatz-Bataillon 317 kam er am 4. Mai 1942 zum Infanterie-Ersatz-Bataillon 58, wo er in verschiedenen Kompanien Dienst tat. Vom 10. März 1943 bis zum 6. November d. J. gehörte er offiziell der Stamm-Kompanie des Grenadier-Ersatz-Bataillons 37 an und danach bis zu seinem Tod wiederum der Stamm-Kompanie des Grenadier-Ersatz-Bataillons 58.

Die Auszüge aus den Strafbüchern der Einheiten belegen, dass Jülich erhebliche Schwierigkeiten mit der militärischen Disziplin und der Beschneidung seiner persönlichen Freiheiten hatte. Ende Oktober 1940 erhielt er 3 Tage geschärften Arrest, weil er an einem Abend ohne Urlaubsschein den Zapfenstreich um 20 Minuten überschritten hatte. Im Juni 1941 überzog er einen genehmigten Urlaub um 18 Stunden, was ihm 9 Tage geschärften Arrest und 14 Tage Ausgangsbeschränkung eintrug. Im Januar 1943 nächtigte er, ohne ordnungsgemäß beurlaubt zu sein, drei Nächte in einem Privatquartier und trat zwei Tage nicht zum Dienst an. Dafür erhielt er zwei Wochen geschärften Arrest.

Zum Zeitpunkt seiner dritten Disziplinarstrafe war er bereits militärgerichtlich vorbestraft und befand sich eigentlich in einer Bewährungssituation. Soweit ersichtlich hatte er sich wohl während eines Urlaubs am Heimatort in das Reserve-Lazarett Köln-Nippes begeben, war von dort aber als marsch- und haftfähig (!) zur Truppe entlassen worden. Er kehrte aber nicht zu seiner Einheit zurück, sondern hielt sich in seiner Kölner Wohnung auf, wo er am 2. November 1942 festgenommen wurde. Am 9. November 1942 erging die Anklageverfügung vom Gericht der Division 166 in Bielefeld, bei gleichzeitiger Anordnung zur Untersuchungshaft. Vier Tage später wurde er wegen „unerlaubter Entfernung“ zu einer Gefängnisstrafe von 4 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung sollte in Form von 6 Wochen geschärften Arrest erfolgen. Der Rest sollte zwecks Bewährung bis Kriegsende ausgesetzt werden. Wilhelm Jülich, der es inzwischen zum Oberschützen befördert worden war, wurde mit dem Urteil wieder zum einfachen Grenadier degradiert.

Die Aussetzung zur Bewährung wurde von der Einheit als Frontbewährung aufgefasst und Jülich am 4. März 1943 zur Genesenden- Marschkompanie VI/6/13 zugeteilt, die zur Feldtruppe in Marsch gesetzt werden sollte. Der Abmarsch sollte am 9. März erfolgen. Vom 6. bis zum 8. März erhielt er noch einmal Wochenendurlaub. Aus diesem Urlaub kehrte er nicht rechtzeitig zur Truppe zurück. Die nunmehr für ihn zuständige Stammkompanie des Grenadier des Ersatzbataillons 37 gab am 12. März dazu eine Stellungnahme ab. Der Kompaniechef äußerte, weil Jülich wegen ähnlicher Vorfälle schon wiederholt bestraft worden war, den Verdacht auf Fahnenflucht. Die bereits eingeschaltete Kripo war mit ihrer Suche nach ihm erst einmal erfolglos.

Lt. späterer Äußerungen Jülichs hatte er seinen Urlaub um 45 Minuten überschritten und war dann mit dem Zug von Köln nach Wuppertal gefahren. Da er dort keinen passenden Zug zum Standort Osnabrück der Marschkompanie finden konnte, fuhr er nach Köln zurück und hielt sich dort bei seiner Familie auf. Seine Lebensunterhalt bestritt er mit den Lebensmittelkarten seiner Frau oder half gelegentlich bombengeschädigten Familien beim Umzug. Am 29. Juli 1943 wurde er in seiner Wohnung festgenommen.

Wilhelm Jülich wusste wohl, dass er sich in unmittelbarer Lebensgefahr befand. Bei seiner Festnahme hatte er sich im Küchenschrank versteckt. Auf dem Weg zur Wehrmachthaftanstalt unternahm er einen erfolglosen Fluchtversuch. Die abgegebenen Schüsse auf ihn gingen zwar fehl, doch leistete er so heftigen Widerstand, dass bei seiner erneuten Festnahme Gewehrkolben eingesetzt wurden.

Als er am 6. August 1943 im Kasernenbereich ausgeführt wurde, unternahm er, nach der Bitte austreten zu dürfen einen weiteren Fluchtversuch. Nach Auskunft des begleitenden Postens vor dem Kriegsgericht, gelang es ihm, diesem die Pistole zu entreißen. Er soll auch abgedrückt haben, doch der Schuss löste sich nicht. Obwohl er durch einen Stich mit dem Seitengewehr verletzt wurde, gelang es ihm über die Kasernenmauer zu entkommen. Wieweit die Darstellung des Postens glaubwürdig die Wahrheit wiedergab, muss dahingestellt bleiben, hatte der Posten doch selbst eine Bestrafung wegen fahrlässiger Gefangenenbefreiung zu befürchten.

Jülich gelang es zu Fuß Hiltrup zu erreichen. Dort löste er eine Fahrkarte nach Münster und fuhr von dort aus ohne Ticket bis Köln zu seiner Familie. Seinen Lebensunterhalt bestritt er, wie vor seiner Festnahme. In Köln veränderte er sein Äußeres, trug dauernd Zivil und führte falsche bzw. eigenhändig gefälschte Papiere mit. Ebenfalls war er im Besitz einer Pistole mit 15 Schuss Munition.

Am 2. Februar 1944 wurde er erneut festgenommen, wobei er heftigen Widerstand leistete, der nur mit Waffengewalt gebrochen werden konnte.

Obwohl er bestritt, sich auf Dauer dem Dienste in der Wehrmacht habe entziehen wollen, sah das Kriegsgericht aus der Dauer der unerlaubten Entfernung sowie seinem weiteren Verhalten den Tatbestand fortgesetzten Verbrechens der Fahnenflucht als gegeben an. Am 7. März verurteilte ihn das Gericht der Division 176 in Bielefeld in der Besetzung Kriegsgerichtsrat Schwarz, Major Recknagel und Stabsgefreiter Maag wegen Fahnenflucht und Widersetzung zum Tode. Der Befehlshaber des Ersatzheeres Generaloberst Fromm bestätigte das Urteil am 23. März 1944.

Wilhelm Jülich wurde am 14. April um 17.57 Uhr im Dortmunder Gerichtsgefängnis enthauptet. Er wurde auf dem Dortmunder Hauptfriedhof bestattet. Heute befindet sich sein Grab auf dem Ehrenfeld der Kriegs- und Bombenopfer des Dortmunder Hauptfriedhofs.