K*****, Harry Kurt

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K*****, Harry Kurt

Foto: Günther Wertz

Harry Kurt K***** wurde am 23. Dezember 1922 als Sohn einer kinderreichen Arbeiterfamilie in Gladbeck geboren. Nach dem Besuch der Volksschule mit durchschnittlichem Erfolg, arbeitete er als Tiefbauarbeiter, als Jungbergmann und wiederum als Tiefbauarbeiter. Kurz vor seiner Einberufung wurde er wegen Diebstahls zu einer Haftstrafe von einem Monat Gefängnis verurteilt.

Harry K***** wurde zum 1. Oktober 1941 zum Infanterie-Ersatz-Bataillon 18 nach Bielefeld einberufen. Schon nach einer Woche wurde er zum Infanterie-Regiment 58 nach Osnabrück verlegt, wo er in Maschinengewehreinheiten eingesetzt wurde. Von April bis Juli 1942 und von April bis August 1943 war er an der Ostfront. Die Aufstellung der mitgemachten Gefechte 1943 verzeichnet Stellungskämpfe und Auffrischung im Bereich der Heeresgruppe Mitte, sowie für die zweite Maihälfte „Kämpfe mit Banden bei Bryansk“. Die Zeiten im Sommer 1943 überschneiden sich aber teilweise mit seiner Zugehörigkeit zu einer Feldstrafabteilung.

K***** bekam es während seiner Dienstzeit fortwährend mit der Militärjustiz zu tun. In seinem Wehrstammbuch musste im Bereich Strafen eine zusätzliche Seite eingeklebt werden. Waren es anfangs nur Verstöße gegen die Disziplin, so häuften sich in der Folge die Nachrichten über Eigentumsdelikte.

Am 6. März 1942 wurde er vom Feldgericht der Division 166 wegen „unerlaubter Entfernung“ zu drei Monaten Gefängnis verurteilt. In diesem Urteil ließen die Richter und Vorgesetzten noch ein gewisses Wohlwollen mit dem Angeklagten durchblicken. Im April folgten dann drei Tage geschärften Arrest, weil er das Kopfbrett seiner Pritsche mit einer eingeritzten Inschrift „verziert“ hatte. Es folgten mit nur 15 Tagen Abstand im Juni 1942 Urteile des Feldgerichts der 6. Infanterie-Division wegen fortgesetztem Kameradendiebstahls und auch vorsätzlicher Wachverfehlung. Das erste Urteil lautete auf sechs Monate und zwei Wochen Gefängnis, das folgende bereits auf ein Jahr Gefängnis. Im Januar 1943 erhielt er sechs Jahre Gefängnis wegen Zersetzung der Wehrkraft (Selbstverstümmelung).

Seit dem 3. Juni 1943 verbüßte K***** die gegen ihn verhängten Gefängnisstrafen bei der 4. Kompanie der Feldstrafabteilung 2 an der Ostfront. Nach einem weiteren Diebstahl täuschte er seinen Bewacher und flüchtete am 17. August 1943. Er bestieg einen Fronturlauberzug und wurde dort, nachdem er im Zug weitere Diebstähle begangen hatte, zwischen Roslawl und Smolensk festgenommen und in die Arrestanstalt Smolensk eingeliefert. Nach Verletzungen, die er bei einem Brand erlitten hatte, kam er im Oktober in das Reserve-Lazarett Biala-Podlaska und wurde dort bei seiner Entlassung nach vier Wochen zu seiner Heimateinheit, dem Grenadier-Ersatzbataillon 58 in Münster in Marsch gesetzt. Er kam zwar Anfang November in Münster an, meldete sich aber nicht bei der Truppe, sondern hielt sich drei Wochen bei einer Familie, mit deren Tochter er ein Verhältnis unterhielt, auf. Von dort fuhr er nach Liegnitz, wo er Unterkunft bei Verwandten dieser Familie fand. Dort zog er Zivilkleidung an. Dann begab er sich in seine Heimatstadt Gladbeck, wo er durch Schleichhandel, Unterschlagung und Diebstahl seinen Lebensunterhalt bestritt. Seine Uniform, die er bis dahin behalten hatte, legte er nun endgültig ab. Im Januar beschloss er in die Schweiz zu fliehen und machte sich über München auf in Richtung Lindau am Bodensee. Im Zug zwischen Friedrichshafen und Lindau wurde er von einer Bahnstreife festgenommen.

Die Tatbestände konnten von dem Militärgericht teilweise nur durch das umfangreiche Geständnis des Angeklagten geklärt werden. Im Vorverfahren wurde ein medizinisch-psychologisches Gutachten eingeholt. Die Beurteilung war teilweise vernichtend. K***** wurde als erblich belasteter, haltloser Psychopath bezeichnet. Seine strafrechtliche Verantwortung wurde als erheblich gemindert, aber nicht als ausgeschlossen angesehen. Von dieser Einschätzung machte das Gericht nicht nach dem Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ gebrauch. Es kam vielmehr zu dem Schluss: „Nach dem persönlichen Eindruck in der Hauptverhandlung ist der Angeklagte gefühllos, haltlos, willensschwach, seine Vorstrafen und die neuen Straftaten lassen ihn bereits in jungen Jahren als gefährlichen Verbrecher erkennen. Seine verminderte Zurechnungsfähigkeit wegen psychopathischer Veranlagung bietet daher keine Anlass,, von der gebotenen Todesstrafe abzusehen.“

Wegen zweifacher bzw. wiederholter Fahnenflucht wurde Harry K**** vom Gericht der Division 176 in Bielefeld am 25. Februar 1944 zum Tode verurteilt. Er wurde am 27. März 1944 um 17.56 Uhr im Dortmunder Gerichtsgefängnis enthauptet. Heute befindet sich sein Grab auf dem Ehrenfeld der Kriegs- und Bombenopfer des Dortmunder Hauptfriedhofs.