Lüttgen, Heinrich

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Lüttgen, Heinrich

Foto: Günther Wertz

Heinrich Lüttgen wurde am 21. November 1913 in Düsseldorf geboren. Er blieb ledig und seine letzte Heimatanschrift ist mit der Anschrift der Eltern identisch. Ein Beruf konnte nicht ermittelt werden. In seinem Soldbuch wurde unter ausgeübter Beruf „z.Z. erwerbslos“ eingetragen.

Lüttgens militärischer Werdegang ist nicht genau nachvollziehbar. Selbst Eintragungen in seinem Soldbuch sind teilweise mit Fragezeichen versehen worden. Die meisten Angaben zur Person können noch dem „psychiatrischen Gutachten“, das nach seiner Verurteilung zum Tode erstellt wurde, entnommen werden.

Heinrich Lüttgen entstammte wohl einer sozial randständige Familie. Die Gutachter drückten das mit folgenden Worten aus: „L. stammt aus erbbiologisch minderwertiger Sippe. Mehrere Fälle von Schwachsinn sind in seiner weiteren Sippe erwiesen. Er selbst ist als intellektuell unterwertig zu bezeichnen, ein Schwachsinn im medizinischen Sinne liegt eher bei ihm nicht vor, ...“.

Die festgestellten intellektuellen Defizite hinderten die Wehrmacht nicht daran, Lüttgen Mitte Juli 1939 zu einer MG-Kompanie einzuberufen. Bis zum 12. März 1940 tat er bei verschiedenen Einheiten Dienst, kam dann aber über den Wehrkreis Münster zur Entlassung. Seit dem 26. Oktober des Jahres war er dann wieder Soldat, wobei er hauptsächlich Einheiten des Infanterie-Bataillons 306 angehörte. Zeitweilig war er an der Ostfront im Einsatz und ist wohl zumindest einmal befördert worden. Da alle folgenden Bestrafungen erst nach seinem Osteinsatz begangen wurden, dürfte er sich spätestens ab Ende 1941 wieder beim Heimatheer befunden haben. Er selbst begründet sein späteres Verhalten mit einer Kopfverletzung im Einsatz. Zum Jahreswechsel 1941/42 befand er sich, nachdem er aus dem Einsatz gekommen war, aufgrund einer augenfachärztlichen Untersuchung im Reservelazarett in Tübingen. Die Augenerkrankung – grüner Star – führte dazu, dass ihm im Mai oder Juni 1943 im Lazarett in Düsseldorf das linke Auge entfernt wurde.

Mit dem März 1942 setzen die Einträge Lüttgens in sein Strafbuch ein. Am 20. März 1942 erhielt er 21 Tage geschärften Arrest wegen Überschreitens des Genesungsurlaubs für 82 Stunden. Fünf Wochen später erhielt er 8 Tage geschärften Arrest, da er ohne Urlaubsschein und Abmeldung die Standortgrenze überschritten hatte, und er erst durch eine Heeresstreife in Düsseldorf festgesetzt wurde. Fünf Tage darauf wurde er vom Gericht der Division 156 zu neun Monaten Gefängnis wegen „unerlaubter Entfernung“ verurteilt. Gleichzeitig wurde er zum Schützen degradiert. Diese Verurteilung scheint in einem Zusammenhang mit seiner ersten Arreststrafe zu stehen, da damals der Kompanieführer den Tatbestand auch der Division meldete. Die Datierung des Urteils, die Angaben zur Haft und zur Strafvollstreckung sind teilweise widersprüchlich. Eine weitere Arreststrafe von drei Tagen erhielt er im Juni 1942 für ungeputzte Stiefel. Im April 1943 erhielt er wieder eine Arreststrafe, weil er sich ohne Urlaub von einem Arbeitskommando entfernt und den Kommandoführer belogen hatte.

Seit März 1943 gehörte er Landesschützeneinheiten an. Seit Mitte Mai d. J. war er Angehöriger des Landesschützen-Ersatz- und Ausbildungsbataillons 6. Diese Einheit war ein Teil der Division 406 z.b.V., deren Stab in Münster lag. Durch dieses Gericht erging das Todesurteil gegen Heinrich Lüttgen. Lt. Gutachten wurde er wegen Fahnenflucht in Tateinheit mit Betrug als Volksschädling verurteilt. Bei der Angabe auf der Verlustmeldung, die das Urteil auf den 9.1.1943 datiert, dürfte es sich um einen Fehler handeln. Das Urteil ist eher dem Jahrgang 1944 zuzuordnen.

Erst nach seiner Verurteilung wurde ein Gutachten über die Zurechnungsfähigkeit in Auftrag gegeben. Zu diesem Zweck wurde Lüttgen in das Reserve-Lazarett Niedermarsberg gebracht, wo er sich vom 27. Februar bis zum 4. April 1944 aufhielt. Das wehrmachtpsychiatrische Gutachten wurde vom leitenden Abteilungsarzt – einem Unterarzt und Facharzt für Nerven- und Geisteskrankheiten - erstattet und von zwei Stabsärzten mitunterschrieben. Die Diagnose lautete: „Charakteropathie bei intellektueller Unterwertigkeit“. Trotzdem wurde die Möglichkeit, den § 51 (Unzurechungsfähigkeit) anzuwenden, verneint.

Auf der Verlustmeldung wurde „Erschießung“ als Todesursache angegeben. Todesort, Todeszeit und weitere Hinrichtungen an diesem Tag, lassen aber den Schluss zu, dass er am 12. Mai 1944 im Dortmunder Gerichtsgefängnis um 17.57 Uhr enthauptet wurde. Er wurde vier Tage später auf dem Dortmunder Hauptfriedhof bestattet. Heute befindet sich sein Grab auf dem Ehrenfeld der Kriegs- und Bombenopfer des Dortmunder Hauptfriedhofs.