Me****, Bruno
Aus ErPort
Me****, Bruno
Die Eltern von Bruno Me**** stammten ursprünglich aus Graudenz. Dort wurde er am 5. September 1917 geboren. Die Familie zog 1922 nach Dortmund zu.
Me**** wurde nach der Schulausbildung Tischler. Er war zuletzt verheiratet und Vater eines Kindes. 1933 trat er der Hitlerjugend bei und wurde als 20jähriger 1937 Mitglied der SS-Verfügungstruppe. Seit Kriegsbeginn diente er in der SS-Division „Reich“. Er nahm am Polen- West- und Balkanfeldzug teil und war von Juni 1941 bis März 1942 an der Ostfront im Einsatz. Von Herbst 1942 bis Januar 1943 nahm er an einen Unterführerlehrgang in Frankreich teil, danach kam er wieder zur Ostfront. Sein letzter bekannter Dienstrang war SS-Unterscharführer.
Im Frühjahr 1943 kam er von der Truppe ab und versuchte nicht sofort wieder Anschluss finden, sondern fuhr über einen Monat hinter der Front hin- und her, bevor er sich zurückmeldete. Kurz darauf verließ er erneut die Truppe und fuhr auf Umwegen nach hause, wo er festgenommen wurde. Auf der Flucht beging er einige Diebstähle. Wegen Fahnenflucht, unerlaubter Entfernung, Wachverfehlung und den Diebstählen verurteilte ihn ein Gericht zu acht Jahren Zuchthaus.
Auf dem Weg ins Straflager überlistete er seine Bewacher und sprang von dem langsam fahrenden Zug. In der Folge stahl er ein Fahrrad und trieb sich „z.T. mit Frauen“ in der Gegend herum, bevor er nach drei Tagen erneut gefasst wurde.
Er wurde vor das SS- und Polizeigericht XXIV in Stettin gestellt und wegen unerlaubter Entfernung und unter Anwendung des § 5a der Kriegssonderstrafrechtsverordnung wegen Diebstahls und unbefugten Ordentragens zum Tode verurteilt. Me**** verteidigte sich mit Nervenschwäche und gab an, er habe nur noch einmal zu seiner Familie gewollt, um sich danach zu stellen. Eine psychiatrische Untersuchung verlief aber negativ und es wurden zahlreiche Frauenbekanntschaften bekannt.
Der Vater, der Verteidiger und er selbst reichten Gnadengesuche ein. Richter, Gerichtsherr und Hauptamt SS-Gericht gaben aber ablehnende Stellungnahmen ab. Vom Richter wurde er als Lügner und „unverbesserlicher Verbrecher“ bezeichnet. Der Sachbearbeiter beim Hauptamt sah die Umwandlung in eine Haftstrafe nur mit Rücksicht auf die Eltern als möglich an, da alle fünf Söhne im Militärdienst standen und einer bereits gefallen, ein weiterer bei Stalingrad vermisst war. Der Gnadenvorgang wurde dem Reichsführer SS Heinrich Himmler zur endgültigen Entscheidung übersandt.
Am 21. März 1944 lehnte Himmler eine Begnadigung ab und ordnete die sofortige Vollstreckung des Todesurteils an. Die Verfügung wurde per Fernschreibung dem SS- und Polizeigericht München mitgeteilt und das Urteil 23. März 1944 im Straflager der SS- und Polizei in Dachau durch Erschießen vollstreckt.