Puppke, Kurt Karl
Aus ErPort
Puppke, Kurt Karl
Kurt Puppke wurde am 18. August 1921 in Westerfilde geboren. Er entstammte einer Bergarbeiterfamilie und wurde selbst Bergmann. Er war ein sogenanntes Nachzüglerkind und kam sechzehn Jahre nach seinem Bruder zur Welt und war ledig.
Von Puppke konnten bisher nur das sehr knapp gefasste Feldurteil und das dazugehörige „Gnadenheft“ ermittelt werden. Einige Angaben gehen auch aus seinen Meldeunterlagen hervor. Er wurde am 14. Februar 1941 zur Marine-Artillerie eingezogen. Als seine letzte Einheit wird das Kommando Fla K. S. Swinemünde bezeichnet. Er war Angehöriger der 12. Kompanie, die auf Usedom lag.
Nach dem vorliegenden Urteil war Puppke bereits vorbestraft. Ob es sich dabei um eine zivilgerichtliche Vorstrafe oder eine militärgerichtliche Bestrafung handelte, geht aus der Unterlage nicht hervor.
Eine Darstellung des Sachverhalts, der zur Verurteilung führte, schildert die Geschehnisse wie folgt: Am 26. Mai 1941 sollte Puppke wegen eines Diebstahls, begangen während der Dienstzeit, vom Gericht des Küstenbefehlshabers Pommern vernommen werden. Er entwich und begab sich nach Dortmund, wo er sich seinen Lebensunterhalt als Gelegenheitsarbeiter auf einer Kirmes verdiente. Während dieser Zeit soll er an einem Fahrraddiebstahl beteiligt gewesen sein. Als er dieses Rad verkaufen wollte, wurde er festgenommen und in die Marinearrestanstalt Swinemünde überführt. Dort verschluckte er Teile einer Rasierklinge und eine Drahtschlinge und kam nach der Krankmeldung in das dortige Marinelazarett. Dort entwich er am 3. Juli erneut, schwindelte unterwegs einem Schüler ein Fahrrad ab, das er später in Stettin verkaufte. Er wollte erneut nach Dortmund, wurde aber auf dem Weg in Berlin erneut festgenommen und wieder in die Marinearrestanstalt zurückgebracht. Am 5. August 1941 verurteilte in das Feldgericht des Küstenbefehlshabers Pommernküste zu einer Gesamthaftstrafe von zwölf Jahren Zuchthaus.
Am 13. September 1941 entwich er erneut und begab sich wieder nach Dortmund, wo er insgesamt neun Fahrraddiebstähle beging, bis er am 8. Oktober festgenommen wurde.
Am 13. November 1941 tagte das Gericht des Küstenbefehlshabers Pommernküste erneut. Das Gericht sprach ihn in einem Fall von dem Vorwurf der Fahnenflucht frei, verurteilte ihn aber in zwei weiteren Fällen deswegen zum Tode, dem Verlust der Wehrwürde und der bürgerlichen Ehrenrechte. Wegen der Nebendelikte „Zersetzung der Wehrkraft“ zweier Diebstähle, fortgesetzten Diebstahls, militärischer Unterschlagung und Betrugs erhielt er weitere drei Jahre und drei Monate Zuchthaus.
Gnadenersuche wurde negativ beurteilt und die „Ausmerzung“ eines solchen Elements befürwortet. Kurt Puppke wurde am 3. Februar 1942 in Swinemünde erschossen.

