Rahn, Otto

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Rahn, Otto

Die Daten von Otto Rahn sind dem Buch von Günter Fahle, Verweigern – Weglaufen –Zersetzen, Deutsche Militärjustiz und ungehorsame Soldaten 1939 – bis 1945, Das Beispiel Ems – Jade, Bremen 1990, und einem Schreiben des Autoren an das Stadtarchiv entnommen.

Otto Rahn wurde am 26. März 1924 als uneheliches Kind der Witwe Dowideit in Dortmund geboren. Der später Ehemann der Mutter Willi Max Rahn erteilte im Januar 1940 dem Stiefsohn die Erlaubnis seinen Nachnamen zu führen. Otto Rahn war im Zivilberuf Motorenschlosser. Die Eltern siedelten später nach Castrop-Rauxel über.

Rahn gehörte seit dem Frühjahr 1941 der Marine an. Die Unterlagen scheinen etwas widersprüchlich zu sein. Er wurde viermal disziplinarisch bestraft und recht unterschiedlich beurteilt. Sein letzter Dienstrang war Maschinen-Gefreiter oder Obergefreiter.

Im Juni 1944 hatte sich Rahn für einige Tage unerlaubt zu seinen Eltern, im Juli zu seiner Freundin in Frankfurt/M. entfernt. Er wurde deswegen in Wilhelmshaven in Arrest genommen. „Dort fiel er mit einem Bleirohr über einen Wachbegleiter her, verletzte ihn schwer, versuchte, ihm die Pistole zu entreißen und rannte davon. Festgenommen, erklärte er, er habe sich mit der Pistole umbringen wollen, weil er für seine Entfernung die Todesstrafe befürchtet habe, Passanten hätten ihn aber dabei gestört.“ Das Gericht unterstellte später, die Selbstmordabsicht sei vorgeschoben gewesen.

Am 8. September 1944 wurde vor dem Kriegsgericht des 2. Admirals der Nordsee in Wilhelmshaven verhandelt und Rahn wegen tätlichen Angriffs auf einen Vorgesetzten und Fahnenflucht zweimal zum Tode verurteilt. Wegen „unerlaubter Entfernung“ wurden noch drei Jahre Zuchthaus hinzugefügt.

Otto Rahn wurde am 12. oder 22. Oktober um 7.30 Uhr in Wilhelmshaven erschossen.