Richert, Herbert

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Richert, Herbert

Herbert Richert wurde am 26. Juli 1920 als Sohn einer Bergmannsfamilie in Marten geboren. In der Volksschule wurde er zweimal nicht versetzt. Nach eigenen Angaben erfolgte die Nichtversetzung einmal wegen längerer Krankheit, das andere Mal weil er fast ein Jahr lang auf dem Lande tätig gewesen ist. Nach der Volksschule war er zuerst als Landhelfer und landwirtschaftlicher Arbeiter und zuletzt als Bergmann tätig. Er war ledig.

Zu Beginn 1940 denunzierte ihn der eigene Vater als „arbeitsscheu“ beim Wehrbezirkskommando und bat um seine baldige Einberufung. Das Wehrbezirkskommando reichte die Unterlagen an das Meldeamt des Reichsarbeitsdienstes weiter. Mitte März wurde Richert zum Reichsarbeitsdienst einberufen, dem er bis Oktober 1940 angehörte. Er wurde erst im Heimatgebiet, dann im besetzten Frankreich eingesetzt.

Seine Einberufung zur Wehrmacht erfolgte am 8. Dezember 1940 zum Ersatz-Bataillon 484 nach Rheine. Von Januar 1941 bis Anfang April des Jahres kam diese Einheit zum Küstenschutz an die französische Kanalküste. Ab dem 23. Juni 1941 wurde sie bis Anfang September dann im Osten bei den Kämpfen in Estland eingesetzt. Herbert Richert zeichnete sich bei den Kämpfen um Muta durch besondere Tapferkeit so aus, dass er mit Regimentsbefehl vom 26. August 1941 das Eiserne Kreuz II. Klasse verliehen bekam. Sein Einheitsführer beurteilte ihn damals wie folgt: „Ruhig und verschlossen, leicht erregbar, geistig normal veranlagt, körperlich ausdauernd, Führung: gut. Dienstliche Kenntnisse und Leistungen: als MG-Schütze gut.“ Ergänzend teilte er später mit, dass bei den nachfolgenden Kämpfen um Reval die Einsatzfreude merklich nachließ, so dass er Richert auf seine Pflichten nachdrücklichst hinweisen musste. In den Kämpfen um Vaö habe dieser zweimal durch nicht stichhaltige Gründe den Anschluss an seine Gruppe verloren.

Während seiner Militärzeit wurde Richert zweimal bestraft. Am 14. September 1941 erhielt er wegen militärischem Diebstahls vom Gericht der 254. Infanterie-Division drei Wochen geschärften Arrest, Anfang Juni 1942 vom stellvertretenden Chefarzt eine Kriegslazaretts zwei Wochen geschärften Arrest wegen Trunkenheit und unerlaubten Ausgangs.

Dem gerichtlichen Urteil lag eine Fundunterschlagung zugrunde. Er hatte die Brieftasche eines Feldwebels gefunden und nicht abgegeben, sondern weggeworfen und das dort gefundene Geld beim verbotenen Kartenspiel eingesetzt. Die Angelegenheit wurde bekannt und nach anfänglichen Leugnen von ihm gestanden. In der Folge wurde er von seinen Kameraden verprügelt, erhielt eine Platzwunde am Kopf und musste ins Lazarett eingeliefert werden.

Nach der Entlassung aus dem Lazarett begab er sich befehlsgemäß zur Frontsammelstelle Krasnogwardeisk. Die Weiterleitung zu seiner Einheit verzögerte sich. Auch war sein Interesse, bald zu seiner Einheit zu kommen, nach den vorhergehenden Ereignisse wohl kaum gegeben. So begab er sich mit einem Kameraden nach Narwa und unterzog sich dort einer Zahnbehandlung, die er aber abbrach. Wieder in der Frontsammelstelle, wo sich seine Weiterleitung erneut verzögerte, entfernte er sich ohne Marschbefehl und Urlaub, um seinen Bruder, der in der Nähe lag, zu besuchen. Dort erkrankte er und begab sich nicht in das nächstgelegene Lazarett bei der Frontsammelstelle, sondern wieder nach Narwa. Dort wurde er am 30 April 1942 festgenommen und kam in die dortige Arrestanstalt. Eine mit einem weitere Arrestanten geplante Flucht wurde nicht verwirklicht. Am 22. Mai wurde er dann wegen eines Geschwürs in ein Lazarett überführt. Weil er die Nacht vom 6. bis zum 7. Juni außerhalb verbracht hatte, erhielt er die nächste Arreststrafe. Am 11. Juni sollte er entlassen werden, entwich aber in der Nacht davor. Von dort begab er sich zu einem ihm bekannten Bauern, bei dem er vorgab, Urlaub zu haben. Während der gesamten Zeit dort trug er Uniform. Nachdem es bei einem Tanzvergnügen wegen eines Mädchens zu einer Schlägerei mit der Dorfjugend gekommen war, wurde er festgenommen und am 25. Juni 1942 in die Wehrmachthaftanstalt Dorpat eingeliefert. Ein Ausbruchversuch nach drei Tagen scheiterte.

Bei der Verhandlung gab er an, er habe nach seiner Lazarettentlassung am 3. Oktober 1941 den Entschluss gefasst nicht mehr zu seiner Einheit zurückzukehren, da man ihm im Falle der Rückkehr seinen baldigen Tod angekündigt habe. Er habe sich einer kämpfenden Truppe im Südabschnitt anschließen wollen. Bis zu seinem Ausbruchversuch in Dorpat habe er nie die Absicht gehabt, fahnenflüchtig zu werden. Von Mithäftlingen und Mitpatienten wurden aber auch über Äußerungen, abzutauchen, berichtet.

Am 26. August 1942 wurde Herbert Richert vom Feldgericht der Sicherungs-Division 207 wegen Fahnenflucht in zwei Fällen zweimal zum Tode verurteilt. Zusätzlicher erhielt er wegen „unerlaubter Entfernung“ in zwei Fällen fünf Jahre und drei Monate Zuchthaus. Die Richter sahen es auch als „aus Gründen der Abschreckung und zur Aufrechterhaltung der Manneszucht“ als unerlässlich an, die Todesstrafe auszusprechen.

Das Urteil wurde am 6. September 1942 vom Kommandierenden General der Sicherungstruppen und Befehlshaber im Heeresgebiet Nord dem General der Infanterie von Roques bestätigt. Das Urteil wurde am 9. September 1942 um 4.54 Uhr in Dorpat „durch Erschießen vollstreckt“. Urteil und Vollstreckung sollten der Truppe durch Tagesbefehl bekannt gemacht werden.