Schönert, Kurt
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Schönert, Kurt
Kurt Schönert wurde am 15. Mai 1912 in Aschersleben geboren. Nach dem Besuch der Volksschule erlernte er das Bäckerhandwerk, arbeitete zuletzt aber als Tiefbauarbeiter. Er war verheiratet. Das Ehepaar zog im März 1940 nach Dortmund zu.
Schönert wurde noch im Februar 1940 beim Wehrbezirkskommando Halberstadt „kv Ersatz-Reserve I“ gemustert. Am 6. Februar 1941 wurde er zur Schweren-Artillerie-Ersatz-Abteilung (mot) 62“ in Dortmund eingezogen. Bis Ende Februar 1943 wechselte er zwischen der Ersatzabteilung und verschiedenen Abteilungen der Artillerie Abteilung 843 und 253 hin und her. Danach gehörte er zu einer Einheit der Ersatz-Abteilung 59, die am 1. April 1943 in Artillerie-Lehr-Regiment 2 umbenannt wurde. Von seiner Ausbildungseinheit wurde seine Führung mit „gut“ und seine dienstlichen Leistungen mit „befriedigend“ bewertet.
Den Feldzug gegen die Sowjetunion machte Schönert vom ersten Kriegstag an mit. Seine Einheit, die 3. Batterie des Schweren-Artillerie-Regiments 843, wurde zuerst im Nordabschnitt eingesetzt. Anfang Oktober wurde sie in den Mittelabschnitt verlegt und nahm an dem Vorstoß und den Abwehrkämpfen vor Moskau teil. Schönert wurde am 1. Dezember 1941 zum Oberkanonier und vier Monate später zum Gefreiten befördert. Für die Beteiligung an den Winterkämpfen erhielt er die Ostmedaille („Gefrierfleischorden“).
Die ersten acht Monate 1942 waren durch mehrere Lazaretteinlieferungen geprägt. Die Diagnosen in seinem Soldbuch sind nur schlecht lesbar. Er hatte sich aber auch mit Malaria infiziert. Danach war er vom 10. September bis zum 9. November 1942 wieder an der Ostfront im Einsatz. Von dort wurde er mit Enzephalitis über diverse Lazarette in die Heimat zurücktransportiert. Die Ehefrau hatte inzwischen wieder den Wohnsitz nach Hoym zurückverlegt. Dort verbrachte Schönert, den Eintragungen in seinem Soldbuch nach auch mehrere Genesungs- und Erholungsurlaube.
Von den verschiedenen Einheiten sind sechs Stammkarten erhalten geblieben. Auf den ersten fünf wird seine Führung immer mit „gut“ verzeichnet. Erst nachdem er am 2. März 1943 zu einer Batterie des Artillerie-Regiments (mot.) 2 überwiesen wurde, ändert sich die Beurteilung schlagartig in „mangelhaft“.
Was in der Folge zu seinem Verfahren und seiner Verurteilung führte ist nicht bekannt, da die Gerichtsakten nicht ermittelt werden konnten. 1944 wurde gegen ihn ein Verfahren eröffnet. Am 21. April 1944 verurteilte ihn das Feld-Kriegsgericht der Wehrmachtkommandantur Berlin (Zentralgericht des Heeres) wegen Fahnenflucht zum Tode, dem Verlust der Wehrwürdigkeit und der bürgerlichen Ehrenrechte. Das Urteil wurde am 11. Mai 1944 vom Befehlshaber des Ersatzheeres Generaloberst Fromm bestätigt und am 25. Mai 1944 im Zuchthaus Brandenburg durch Enthaupten vollstreckt.
