Tegeder, Hermann

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Tegeder, Hermann

Foto: Günther Wertz

Von Hermann Tegeder ist umfangreiches Material erhalten, doch konnte von dem entscheidenden Urteil nur die Abschrift des Deckblattes ermittelt werden. Biographisch aussagekräftig ist insbesondere das wehrmachtfachärztliche Urteil, das im Vorfeld der Verhandlung vom Gericht eingeholt wurde. Dies Gutachten dürfte in einem erheblichen Maße zur Verurteilung beigetragen haben. Im Endeffekt lautete die Beurteilung:

Er sei ein „phantastischer, verlogener gerissen abenteuerlich veranlagter Mensch“, .. „der zu jeder Hochstapelei fähig ist. Anhaltspunkte für Sinnestäuschungen und Wahnvorstellungen und seelische Ausnahmezustände und echte geistige Erkrankungen finden sich nicht. Bei der Besprechung seines Werdeganges , .... entwickelt er eine derartige Überheblichkeit und Frechheit und Dreistigkeit und sieht seine Hochstapeleien und Amtsanmassungen gewissermassen als Mittel zum Zweck an, um Aufmerksamkeit auf sich zu lenken, ... Nach den Akten und den Ausführungen ist er ein haltloser, zu Unwahrhaftigkeit und Unehrlichkeit und Phantastereien und Vagabundage und Hochstapeleien neigender Mensch, der ausgesprochen antisozial ist und der zum Schutz der Allgemeinheit sicherzustellen ist. Er besitzt gute Intelligenz, ist körperlich gesund und ist nicht nervenkrank und nicht geisteskrank. Er ist für sein Tun voll und ganz verantwortlich.“

Bei genauerer Lektüre der biographischen Daten in diesem Gutachten manifestiert sich in Hermann Tegeder aber das komplette Versagen einer privaten und öffentlichen Erziehung, die jegliche Bedürfnisse und Anlage eines Kindes und Jugendlichen konsequent außer Acht lässt.

Tegeder wurde am 8. Dezember 1919 in Remscheid geboren. Seinen Eltern wurde 1929 das Sorgerecht für die Kinder entzogen. Die Eltern trennten sich, die Mutter wanderte nach Amerika aus, der Vater zog nach Köln. Hermann Tegeder zog erst zum Vater nach Köln, dann zu Verwandten nach Bonn und zu einem Bruder nach Hamburg, wo er aber bei der Heilsarmee untergebracht wurde. Weitere Stationen waren Verwandte in Düsseldorf, ein Onkel in Bonn, eine Landhelferstelle in Erkrath und das Volksmissionshaus in Düsseldorf. Er hatte verschiedene Vormünder, die lt. Gutachten „alle nicht recht mit ihm fertig werden konnten.“ Seine Schulleistungen werden aber als gut beschrieben. Er trieb sich mit Mädchen umher und erlaubte sich wohl in Erkrath sexuelle Übergriffe auf die Töchter des Dienstherrn. Aus einer Stelle wurde er wegen Diebstahlverdachts entlassen. Er trat aus der katholischen Kirche aus und war Mitglied der Hitlerjugend.

Von 1934 bis 1938 befand er sich in Fürsorgeerziehung. Man bescheinigte ihm ausreichende Intelligenz und sah ihn als erziehungsfähig an. Nach der Erziehungsliste zeigte er aber den Hang zu Bummelei, Unwahrhaftigkeit und Unehrlichkeit. Er beging kleine Diebereien, Unterschlagungen, und versuchte Geld und Zigaretten zu erschwindeln. 1936/37 war er als Schiffsjunge unterwegs, danach kam er in Erziehungsheime aus denen er zweimal ausbrach. Für einen Beruf zeigte er kein Interesse und seine Leistungen waren in diesem Bereich mangelhaft. In militärischen Schriftstücken wird er später als Bäckergeselle, Handelsmatrose und Kellner bezeichnet. Im Dezember 1938 wurde er endgültig aus der Fürsorgeerziehung entlassen.

Diese Entlassung war aber nur ein amtlicher Akt. Tegeder war inzwischen wehrdienstpflichtig. Er wich nach Belgien aus und von dort nach Frankreich. Dort ließ er sich von der Fremdenlegion anwerben. Bis zum 17. August 1940 war er Angehöriger der französischen Fremdenlegion. Während dieser Zeit hat er sich wohl, wie aus seinem Wehrpass hervorgeht, perfekte französische Sprachkenntnisse angeeignet. Danach wurde er aufgrund der Waffenstillstandsverhandlungen in Chalon den deutschen Behörden überstellt.

Er wurde wegen des Verdachts des Landesverrats am 28. August dem Kriegsgericht des Militärverwaltungsbezirks Nordostfrankreich in Dijon übergeben. Nach einiger Zeit muss er aber seine Freiheit wiedererlangt haben, da die Abwehr bescheinigte, dass er bisher nicht in Erscheinung getreten sei. Die Wehrmacht zeigt ein teilweise reges Interesse an den ehemaligen Legionären und hatte die Genehmigung, einige zur Sonderverwendung heranzuziehen. Auch Tegeder war für so eine Sonderverwendung vorgesehen und wurde entsprechend geprüft, doch er erfüllte eine notwendige Bedingung nicht; er war nicht tropendienstfähig. Daraufhin stellte er am 11. November 1940 ein Gesuch um Verwendung bei der fechtenden Truppe, doch wurden die ehemaligen Legionäre durch eine Verfügung des Oberkommandos der Wehrmacht einer verschärften Überprüfung unterzogen und selbst zur Sonderverwendung Zugelassenen wurde die Einberufung zur Truppe versagt. Am 23. April 1941 wurde vom Wehrkreis Mannheim in seinen Wehrpass eingetragen, dass er nicht zum Wehrdienst herangezogen werden darf und der Ersatzreserve II zuzuteilen ist.

Irgendwann nach seiner Rückkehr hat Tegeder geheiratet. Bei der Ausstellung seines Wehrpasses hatte er als nächste Angehörige eine Verlobte in Düsseldorf angegeben. Dieser Eintrag wurde später gestrichen und seine Frau mit Anschrift in Köln eingetragen. Verlobte und spätere Ehefrau waren nicht identisch.

In den sieben Monaten von Juli 1941 bis Januar 1942 erhielt er drei gerichtliche Vorstrafen: 14 Tage Gefängnis wegen Betruges, sechs Wochen Gefängnis wegen Unterschlagung und weitere sechs Wochen wegen unbefugten Führens inländischer Amts- oder Dienstbezeichnungen, Titel oder Würden.

Aus dem Schriftverkehr der durch seine Umzüge zuständigen Wehrkreiskommandos Mannheim, Düsseldorf und später Köln geht hervor, dass er immer wieder vorstellig wurde, um seine Einberufung zu erreichen. Am 25. Januar 1943 wurde er dann doch einberufen, und zwar zum Grenadier-Ersatz-Bataillon 193 nach Detmold. Dort wurde er, wohl weil sich eine Grundausbildung erübrigte, umgehend einer Marschkompanie zugeteilt. Anfang März kam er dann zum Grenadier-Regiment 699, das zur 371. Infanterie-Division gehörte. Diese Einheiten waren im Rahmen der 6. Armee im Stalingrad-Kessel aufgerieben worden und wurde nun in der Bretagne neuaufgestellt. Tegeders Wehrpass verzeichnet vom 6. März bis zum 10. August 1943 als Einsatz „Küstenschutz an der französischen Atlantikküste“. Noch während der Aufstellungsphase musste das Grenadier-Regiment 669 sein I. Bataillon an das Grenadier-Regiment 755 abgeben, das nach der Vernichtung in Nordafrika ebenfalls neuaufgestellt wurde. Hier verblieb er nur bis zum 11. August 1943, dann wurde er einer Genesenden-Marschkompanie zugeteilt.

Die Gründe für diese Versetzung in eine Genesendenkompanie lassen sich wohl aus seinem Strafbuch erschließen. Bis dahin hatte er sich nur eine Disziplinarstrafe von fünf Tagen geschärften Arrest im März d. J. eingehandelt, weil er sich unerlaubt elf Stunden vom Dienst entfernt und seinen Einheitsführer belogen hatte. Am 20. Juli kamen weitere sieben Tage Arrest hinzu, weil er sich am 25.6.1943 durch unvorsichtigen Umgang mit Waffen und Munition durch die linke Hand geschossen hatte und damit für längere Zeit für den Dienst ausfiel. Schon zwanzig Tage später kamen weitere vierzehn Tage wegen „unerlaubter Entfernung“ hinzu, weil er durch Trödelei seinen Urlaub um zwei Tage überzogen hatte.

Nach seiner Rückkehr aus Frankreich gehörte Tegeder zwei Einheiten, die in Herford ihren Standort hatten an, dem Grenadier-Ersatz-Bataillon 216 und dem Ausbildungs-Bataillon 286, an.

Am 23. September 1943 erstattete seine Einheit Tatbericht wegen erneuter „unerlaubter Entfernung“. Er hatte, obwohl er am 21. September zur Brandwache eingeteilt war, die Kaserne verlassen und war nicht zurückgekehrt. Aus dem Bericht geht hervor, dass gegen ihn wegen Dienstanmaßung und unerlaubten Tragens von Orden und Ehrenzeichen ein Verfahren in Gang gesetzt worden war. Zwei Tage später wurde er festgenommen.

Ob diese Abwesenheit oder eine spätere Auslöser des Fahnenfluchtverfahrens waren, ist aus den Unterlagen nicht deutlich ersichtlich. Bei der wehrmachtfachärztlichen Untersuchung bekennt sich Tegeder nur zu einer Anklage wegen unerlaubter Entfernung und unberechtigten Uniformtragens und Amtsanmaßung. Wie weit seine Darlegungen über einige Geschehnisse den Fakten entsprachen, Phantastereien oder Irreführungen aus Verteidigungsgründen waren, ergibt sich aus den Unterlagen nicht.

Seine Begründung für seine Abwesenheit, er habe Militärstellen und der Gestapo angeboten den damals spektakulär entflohenen französischen General Giraud aus Afrika zurückzuholen, zeigt, dass er sich teilweise in einer Phantasiewelt bewegte. Er soll sich auch bei der Gestapo beworben haben, doch sind konkrete Angaben dazu nicht zu finden.

Das wehrmachtfachärztliche Gutachten kam im Endeffekt – im Original unterstrichen – zu dem Schluss: „Die Voraussetzungen des § 51. Abs. 1 oder 2 sind in keiner Weise gegeben. ... Nach abgeschlossener Beobachtung wird T. dem Kriegsgericht der Division Nr. 176 in Bielefeld zur Verfügung gestellt.“

Das Gericht verhandelte am 23. Mai 1944 in Bielefeld gegen Tegeder. Das Urteil lautete: „Der Angeklagte wird wegen Fahnenflucht zum Tode, zum Verlust der Wehrwürdigkeit und zum Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf Lebenszeit verurteilt.“

Hermann Tegeder wurde am 30. Juni 1944 um 17.58 Uhr im Dortmunder Gerichtsgefängnis enthauptet und der Leichnam am 3. Juli auf dem Dortmunder Hauptfriedhof beigesetzt. Heute befindet sich sein Grab auf dem Ehrenfeld der Kriegs- und Bombenopfer des Dortmunder Hauptfriedhofs.