Thiemann, Artur

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Thiemann, Artur

Artur Thiemann wurde am 22. April 1922 geboren. Er war von Beruf Büroangestellter und ledig.

Thiemann meldete sich freiwillig zur Marine. Während der Grundausbildung erkrankte er und kam längere Zeit in ein Lazarett. Als er zurückkam, konnte er wegen langer Fehlzeiten seine Ausbildung nicht abschließen. Man beließ ihn in der Kaserne. Eine weitere Grundausbildung verzögerte sich, so dass er nur im Kasernen-Innendienst – Reinigungsarbeiten – beschäftigt wurde. Er meldete sich mehrfach zu weiteren Ausbildung und auch zur U-Boot-Truppe, jedoch wurden seine Eingaben ignoriert oder abschlägig beschieden.

Während seiner Lazarettzeit hatte sich Thiemann in eine Lazarettkraft verliebt, die davon aber wohl nichts wusste. Eines Tages entschloss er sich, in den Lazarett-Standort zu fahren, um die Frau zu treffen. Da er keinen Urlaubsschein besaß, entwendete er einen Mantel, um mit diesen über seine Uniform unkontrolliert per Bahn fahren zu können. Am Lazarett-Standort wartete er stundenlang ohne Erfolg an einer Stelle, von der er annahm, dass die Frau dort auftauchen würde. Als er bemerkte, dass er den letzten Zug zurück verpasst hatte, entschloss er sich, aus Angst vor Bestrafung nicht mehr zurückzukehren, sondern wollte sich in die Schweiz flüchten. Auf einem süddeutschen Bahnhof wurde er wenige Tage später festgenommen.

Artur Thiemann wurde vor ein Kriegsgericht gestellt und wegen Fahnenflucht zum Tode verurteilt. Die Richter hätten aufgrund des Abschnitts II der Führer-Richtlinie für die Strafzumessung bei Fahnenflucht durchaus die Möglichkeit gehabt, auf eine zeitlich begrenzte Zuchthausstrafe zu erkennen, orientierten sich aber am Abschnitt I, der die versuchte Flucht ins Ausland als todeswürdig ansah. Er wurde am 27. Juni 1942 in Kiel erschossen.