Was damals Recht war: Themenbereiche
Aus ErPort
Vom 04.04. - 24.05.2009 war die Ausstellung "Was damals Recht war" im Dortmunder Museum für Kunst und Kulturgeschichte zu besichtigen. Im Rahmen der Ausstellung wurde mit der Veröffentlichung Dortmunder Fälle begonnen. Diese wird weiterhin fortgesetzt.
Informationen zur Ausstellung gibt es hier
Was damals Recht war" Struktur der Ausstellung
Erst im Mai 2002 hob der Deutsche Bundestag die meisten Urteile der Wehrmachtjustiz aus dem Zweiten Weltkrieg auf. Fünf Jahre nach dieser Entscheidung erinnert nun eine Ausstellung an die Verurteilten deutscher Kriegsgerichte.
Mit Ablehnung und Feindschaft begegnete die Mehrzahl der Deutschen auch nach 1945 den Opfern der Wehrmachtjustiz. Vielen gelten die Verurteilten bis heute als Verräter oder Feiglinge. Diese Sicht verstellt den Blick auf den Unrechtscharakter der deutschen Militärjustiz. Zehntausende – deutsche Soldaten und Zivilisten aus nahezu ganz Europa – verloren ihr Leben durch die Entscheidungen der Wehrmachtgerichte.
Die Geschichte der Militärjustiz 1871–1939
Eine Wand im vorderen Ausstellungsteil zeigt, dass sich das Wirken der Wehrmachtjustiz nur unter Berücksichtigung ihrer Vorgeschichte erschließt. In dem von Preußen dominierten deutschen Kaiserreich diente der Offizier als männliches Leitbild; der autoritäre Charakter der preußischen Armee prägte die Gesellschaft, was sich auch in den Bestimmungen des Militärrechts niederschlug. Die Entscheidungen der deutschen Militärjustiz fielen im Ersten Weltkrieg dennoch nicht härter aus als bei der britischen oder französischen Armee.
In Verkennung der eigentlichen Ursachen wurde die Niederlage im Ersten Weltkrieg sogenannten Zersetzern und Pazifisten angelastet. In Übereinstimmung mit der Militärjustiz verschärfte der NS-Staat daher das deutsche Wehrstrafrecht. Es sollte zur wichtigen Waffe im »totalen Krieg« werden.
Die Wehrmachtjustiz im Zweiten Weltkrieg
Während des Zweiten Weltkrieges diente die Kriegsgerichtsbarkeit als Terrorinstrument der militärischen und politischen Führung. Allein etwa 15.000 Todesurteile wurden an Deserteuren vollstreckt. Außerdem konnte jegliche Form von Abweichung oder Ungehorsam als »Wehrkraftzersetzung« gewertet werden. Auch darauf stand die Todesstrafe.
Die Wehrmachtjustiz richtete sich nicht nur gegen deutsche Soldaten und Zivilisten. Insbesondere für die besetzten Gebiete der Sowjetunion waren Wehrmachtjuristen maßgeblich an der Ausarbeitung verbrecherischer Befehle beteiligt. Diese missachteten den völkerrechtlich garantierten Schutz der Zivilbevölkerung. Führende Wehrmachtjuristen tragen somit die Mitverantwortung für den Tod von Millionen Menschen in der Sowjetunion.
Fallgeschichten
Im zentralen Teil der Ausstellung werden die Lebenswege von 14 Menschen nachgezeichnet, die die Wehrmachtjustiz zu schweren Strafen oder zum Tode verurteilte. Hunderttausende Menschen – Soldaten und Zivilisten – standen während des Zweiten Weltkriegs vor deutschen Militärgerichten. Unter ihnen waren auch Kriegsgefangene sowie Männer und Frauen aus zahlreichen von der Wehrmacht besetzten Ländern.
Ihre Lebensläufe sind häufig nur bruchstückhaft überliefert. Die Motive für ihr Handeln, das zur Anklage führte, lassen sich heute nicht immer eindeutig benennen. So konnten sie bei Deserteuren von der Sorge um die eigene Familie über die Angst vor Bestrafung bis hin zur Kriegsmüdigkeit reichen – oder in einer politischen Widerstandshaltung begründet sein.
Die dargestellten Fallgeschichten zeigen die individuellen Auswirkungen der Spruchpraxis von Wehrmachtgerichten. Die Mehrzahl dieser Verurteilten erlebte das Ende des Zweiten Weltkriegs nicht mehr. Für einen Teil dieser Opfer steht die Rehabilitierung bis heute aus.
Das Justizsystem: Bilanz und Topographie
Zwischen 1939 und 1945 überzog das Deutsche Reich mit der Unterstützung seiner Verbündeten Europa mit einem Ausbeutungs- und Vernichtungsfeldzug. Die deutsche Militärgerichtsbarkeit war wichtiges Element bei der Führung dieses Krieges.
Ihre Richter verurteilten Zehntausende zum Tode. Zwar machten kürzere Haftstrafen wegen kleinerer Delikte die Mehrzahl der Urteile aus; diese Strafen wurden jedoch häufig zur »Frontbewährung« ausgesetzt. Wie viele Soldaten als »Menschenmaterial« an der Front oder in einem unmenschlichen Strafsystem starben, ist unbekannt. Die verbrecherische Dimension dieser Spruchpraxis zeigt sich vor allem im Vergleich mit der Bilanz der Militärgerichte der West-Alliierten. So vollstreckte die US-Armee zwischen 1941 und 1946 nur ein einziges Todesurteil wegen Fahnenflucht.
»Recht ist, was der Truppe nützt.«
Im Inneren der Raum-in-Raum-Konstruktion geht es um Rechtsnormen und Verfahrenspraxis der Wehrmachtjustiz. Im Verlauf des Krieges gaben immer schärfere Gesetze und Bestimmungen den Richtern weitreichende Möglichkeiten, harte Strafen zu verhängen. Gleichzeitig besaßen die Angeklagten nur wenige Rechte. Beides führte in vielen Verfahren zu Rechtsunsicherheit oder Willkür.
Die Wehrmachtjustiz wirkte auch nach Kriegsende weiter: Die West-Alliierten erlaubten in einigen ihrer Kriegsgefangenenlager deutschen Militärrichtern, Todesurteile gegen ehemalige Wehrmachtssoldaten zu fällen.
Richter und Gerichtsherren
Fünf biographische Porträts fokussieren die Urteilspraxis und Verantwortung von deutschen Militärjuristen und Befehlshabern sowie deren Karrieren nach 1945. Während des Krieges versuchte die militärische und politische Führung die Wehrmachtjuristen durch eine Flut von Vorschriften auf eine harte und einheitliche Rechtsprechung festzulegen. Dennoch blieben den Richtern Handlungsspielräume. Nach dem bisherigen Forschungsstand waren die meisten bereit, sehr harte Urteile zu fällen. In der Bundesrepublik machten nach 1945 viele der ehemaligen Militärjuristen Karriere an Gerichten, Hochschulen und in der Politik; keiner von ihnen wurde bis heute rechtskräftig verurteilt.
Die DDR-Justiz verhängte Strafen gegen einzelne Wehrmachtrichter. Der Umgang mit den Militärrichtern dort ist allerdings noch weitgehend unerforscht.
Kampf um Rehabilitierung
Fünf Abschnitte erzählen die Nachkriegsgeschichten von überlebenden Opfern und ihren Angehörigen. Gleichzeitig geht es um Persönlichkeiten, die die gesellschaftliche Auseinandersetzung um die Wehrmachtjustiz wesentlich geprägt haben. Die von deutschen Militärgerichten Verurteilten hatten über viele Jahre hinweg kaum eine Chance, als NS-Opfer anerkannt und entschädigt zu werden – in der Bundesrepublik noch weniger als in der DDR. Im wiedervereinigten Deutschland legte ein breites gesellschaftliches Bündnis den Grundstein für die Rehabilitierung. Erst 2002 hob der Deutsche Bundestag die Urteile gegen die meisten der Verurteilten auf – von ihnen war unterdessen kaum noch jemand am Leben.
Ergänzungsausstellung: »Deserteure sind Helden«
Porträts von Fahnenflüchtigen, Wehrkraftzersetzern und Befehlsverweigerern der deutschen Wehrmacht Im Rahmen der Wanderausstellung »›Was damals Recht war…‹– Soldaten und Zivilisten vor Gerichten der Wehrmacht« wird auch die Fotoausstellung »Deserteure sind Helden« des Kölner Fotografen Kai Funck zu sehen sein. Funck reiste vier Jahre durch Deutschland, um die Bilder und Schicksale dieser Menschen einzufangen, die sich gegen den Krieg aufgelehnt hatten und dafür teils schwere Strafen hinnehmen mussten, am Ende aber überlebten. Hunderte anderer Deserteure waren wegen ihrer Fahnenflucht hingerichtet worden. Die 13 Porträts zeigen Persönlichkeiten aus ganz Deutschland, darunter der Schriftsteller Gerhard Zwerenz, selbst Deserteur und ehemaliges Mitglied im Deutschen Bundestag. Er setzte sich für die Rehabilitierung von Wehrmachtdeserteuren ein, die auch Jahrzehnte nach dem Krieg noch als vorbestraft galten. Erst 2002 hob der Deutsche Bundestag die meisten Urteile der Wehrmachtjustiz aus dem Zweiten Weltkrieg auf.

