We*****, Heinrich
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We*****, Heinrich
Heinrich We***** wurde am 6. Juli 1920 in Dortmund geboren. Er besuchte acht Jahre die Volksschule und absolvierte dann eine dreieinhalbjährige Elektrikerlehre.
Vom 1. Oktober 1937 bis zum 28. März 1938 leistete er seine Arbeitsdienstpflicht ab. Mit den damaligen Disziplinvorstellungen geriet er dort erstmalig in Konflikt. Wegen „unerlaubter Entfernung“ bzw. „zweimaliger Lagerflucht“ wurde er mit vierzehn Tagen Arrest bestraft.
Bereits Anfang September 1937 war We***** als „Freiwilliger“ beim Wehrbezirkskommando II Dortmund „tauglich“ gemustert worden. Am 5. Oktober 1939 wurde er zur 3. Kompanie des Flieger-Ausbildungs-Bataillons 63 nach Eger einberufen. Nach der Grundausbildung wurde er zu verschiedenen Schulungen abgeordnet. Er erhielt eine Grundausbildung zum Flugzeugelektriker und Flugzeugmechaniker. Mitte 1940 war er für drei Tage auf einer Flugzeugführerschule, doch hielt man ihn wohl für das fliegende Personal für ungeeignet. Nach rund sechs Wochen bei einer Flughafen-Betreuungskompanie wurde er zur Technischen Kompanie der Segelfliegerschule der Luftwaffe nach Neuhausen in Ostpreußen versetzt.
We***** war nach Ansicht seiner Vorgesetzten ein schlechter und disziplinloser Soldat, der dazu auch nicht gut mit Geld und Eigentum umgehen konnte. Im Jahre 1940 wurde er gleich viermal disziplinarisch bestraft. Anfang März 1940 erhielt er zehn Tage geschärften Arrest, weil er 60 Pfennig eines Kameraden veruntreut und bei anderen Kompaniemitgliedern Schulden hatte. Die Strafe führte zu einer Stunden Strafexerzieren, weil er die Arrestzelle mit Bleistiftkritzeleien verunzierte. Ende Mai überschritt er den Zapfenstreich gleich um fast dreizehn Stunden, worauf er wieder zehn Tage die Arrestzelle beziehen durfte. Anfang September erhielt er fünf Tage geschärften Arrest, weil er sein Soldbuch fahrlässig aufbewahrt, verloren und den Verlust verspätet gemeldet hatte. Nach eigenen Angaben war es ihm in die Toiletten gefallen und er hatte es versehentlich weggespült.
Die Geschehnisse bei der Technischen Kompanie der Segelfliegerschule brachten ihn dann vor das Kriegsgericht. Kameraden beschuldigten ihn der Post- und Paketunterschlagung. In seinem Werkzeug wurden Dietriche gefunden, mit denen die Schlösser von Kameradenspinden geöffnet werden konnten. We***** war mehrheitlich geständig. Vom Feldgericht des XI. Fliegerkorps wurde er am 1. Februar 1941 wegen militärischen Diebstahls und Unterschlagung in jeweils zwei Fällen zu zehn Monaten Gefängnis verurteilt. Die Untersuchungshaft wurde angerechnet. Es wurde angeordnet, ihn in das Wehrmachtgefängnis Torgau zu überführen.
Seine Disziplinarvorgesetzten beurteilten seine Führung damals mit „ungenügend“. Er wurde als „nicht immer ehrlicher Charakter, oberflächlich und ziellos und ohne Interesse für den Dienst“ bezeichnet.
Ende Juli 1941 erging der Erlass des Feldgerichts, die Vollstreckung der Reststrafe zur Bewährung bis Kriegsende auszusetzen. Laut der Verfügung hatte er sich in der Haft „gut geführt und als Mensch und Soldat einen guten Eindruck hinterlassen.“ Den Strafzweck sah man als erreicht an. We***** wurde aus der Wehrmachtgefangenen-Abteilung Schkopau, wo er sich gerade befand, zum Flieger-Ausbildungs-Regiment entlassen. Bei seiner ehemaligen Einheit wurde auf einem Schriftstück „weiter an Fronttruppe“ vermerkt.
Anfang Mai 1942 wurde er zum neuaufgestellten Flieger-Ersatz-Bataillon VII, das in der besetzten Tschechei stationiert war, versetzt. We***** verhielt sich die gesamte Zeit wohl unauffällig. Sein Wehrstammbuch führt keine weiteren Bestrafungen auf.
Welche Geschehnisse zu seinem Tode führten, ist im Detail nicht bekannt. Nach dem Eintrag im Wehrstammbuch wurde We***** am 31. März 1943 „bei einem tätlichen Angriff auf einen Vorgesetzten durch rechtmäßigen Waffengebrauch erschossen.“
